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  • 2021-06-03 Neues Förderprogramm für E-Lastenfahrräder

Neues Förderprogramm für E-Lastenfahrräder

Das Bundesumweltministerium fördert mit einem neuen Programm die Anschaffung von Lastenfahrrädern und -anhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung für den Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich.

Förderfähig sind E-Lastenfahrräder und E-Lastenfahrradanhänger, die serienmäßig und fabrikneu sind, jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 Kilogramm aufweisen, Transportmöglichkeiten haben, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

Die E-Lastenfahrräder und -anhänger werden gefördert, wenn sie für gewerbliche Transportzwecke in Industrie und Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sowie in Kommunen eingesetzt werden.

Antragsberechtigt sind private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen, Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Vereine und Verbände.

Die Förderung erfolgt als Projektförderung und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.

Anträge können über das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Ein Merkblatt mit einer detaillierten Übersicht der Förderkriterien und einem Link zur Beantragung der Förderung gibt es auf der Seite des BAFA.