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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen

Mit dem Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ sollen die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen gestärkt werden. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.

Die Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 1. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung.

Das Förderprogramm unterstützt über Beratungen zu zentralen Herausforderungen, wie z. B. Fachkräftesicherung und -bindung, Kosteneinsparungen oder Anpassung des Geschäftsmodells, gleichzeitig die bereichsübergreifenden Grundsätze zur Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und zur ökologischen Nachhaltigkeit. So bieten Beratungen zum Thema Fachkräftesicherung und -bindung z. B. über die Aspekte zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie Erschließung zusätzlicher Fachkräftepotenziale bei Menschen mit Migrationshintergrund oder Behinderungen Ansatzpunkte zum Thema Nichtdiskriminierung sowie Gleichstellung der Geschlechter. Ökologische Nachhaltigkeit kann nicht nur ein Thema im Zusammenhang mit Kosteneinsparungen, Ressourcenschonung oder Produktumstellung sein, sondern auch als hilfreiches Argument zur Erschließung neuer Zielgruppen herangezogen werden.

Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und den Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

www.bafa.de