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Lieferketten in vielen Entwicklungs- und Schwellenländern sind aufgrund schwacher Rechtsstaatlichkeit und Rechtsdurchsetzung mit hohen sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitsrisiken verbunden.
Durch gesetzliche Regelungen in Großbritannien und den USA zu Zwangsarbeit in der Lieferkette und zu Konfliktrohstoffen sowie eine Unternehmensstrafbarkeit für Korruption gewinnt das Thema Haftung in internationalen Lieferketten eine neue Dimension. Je nach Größe und internationaler Ausrichtung kann dies für deutsche Unternehmen die Beschäftigung mit englischem oder amerikanischem Recht beinhalten. Auch die EU-Richtlinie zu nichtfinanziellen Informationen und der Nationale Aktionsplan Menschenrechte werfen bei Unternehmen immer wieder die Frage auf, inwiefern sie für Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Zulieferern und Geschäftspartnern haften.
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Nachhaltige Lieferketten in der Praxis" laden die Industrie- und Handelskammern Bremen, Emden, Oldenburg, Lüneburg, Stade, Osnabrück und das EZ-Scout Programm Sie herzlich ein.
Rechtsanwalt und Lecturer in Commercial Law (University of Sheffield) Dr. Andreas Rühmkorf informiert über die rechtlichen Bezüge von Nachhaltigkeitsrisiken und Corporate Social Responsibility (CSR) sowie daraus resultierende Haftungsfragen.