Online-Meeting
Sie handeln mit Kaffee, Kakao, Naturkautschuk, Palmöl, Rindfleisch, Leder, Soja oder Holz und deren Folgeprodukten? Dann sind Sie von der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten (EUDR) betroffen, dieim Juni 2023 in Kraft getreten ist und ab Dezember 2024 (bzw. Juni 2025 für kleine Unternehmen) gilt. Die Verordnung sieht unternehmerische Sorgfaltspflichten für das Inverkehrbringen der genannten Produkte auf dem EU-Markt und das Exportieren dieser Rohstoffeund Produkte vor. Dies darf nur dann erfolgen, wenn sie entwaldungs- und waldschädigungsfrei und gleichzeitig im Einklang mit den Gesetzen des Ursprungslands produziert wurden.
Sie fragen sich, wie Ihr Unternehmen diesen Sorgfaltspflichten nachkommen kann, insbesondere den Informationsanforderungen an Geolokalisierung und Erzeugungszeitpunkt? Und welche Tools Ihnen möglicherweise Unterstützung bieten können? Dann ist dieses Webinar für Sie genau richtig.
Programm:
Begrüßung | Felix Jahn, Oldenburgische IHK
Anwendungsbereich der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten (EUDR), Franziska Rau, Initiative für nachhaltige Agrarlieferketten, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
Tools zur Risikoanalyse und zum Monitoring im Überblick: Steffen Kemper, Global Nature Fund
Transparenz schaffen - Beispiele aus der Praxis
Veranstalter: Industrie- und Handelskammern Bremen & Niedersachsen, IHK Düsseldorf, IHK Reutlingen, IHK Potsdam gemeinsam mit den Business Scouts for Development der Agentur für Wirtschaft & Entwicklung der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit.