Sie sind hier:

Bremer Runder Tisch zu Nachhaltigen Lieferketten

Transparenz in der Lieferkette und die „substantiierte Kenntnis“ des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Die Ansprüche von immer mehr Konsument*innen an eine transparente und verantwortungsvolle Produktion ihrer Konsumgüter steigen. Aber auch die Anzahl der Richtlinien, die die Auswirkungen unternehmerischen Handelns auf Mensch und Umwelt entlang globalisierter Lieferketten adressieren, nimmt zu. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die laufenden Verhandlungen entsprechender Regelungen auf Ebene der EU und UN zeigen: freiwillige Ansätze der Verantwortung von Unternehmen werden in Pflichten übersetzt. Spätestens vor diesem Hintergrund gilt es, die eigenen Unternehmensprozesse risikomindernd im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen zu gestalten.

Der Bremer Runde Tisch zu nachhaltigen Lieferketten
Wie das funktionieren kann, zeigt der Bremer Runde Tisch der sich an Bremer Unternehmen richtet Während der Treffen stehen Wissenserwerb, Erfahrungsaustausch und Diskussion zu Themen der Nachhaltigkeit in Lieferketten im Allgemeinen und Unternehmensverantwortung im Speziellen im Vordergrund Gemeinsam wollen wir Herausforderungen des Menschenrechtsschutzes entlang von Wertschöpfungsketten benennen und Handlungsmöglichkeiten für die Verbesserung der menschenrechtlichen Lage von Arbeiter*innen kennenlernen Jede Sitzung wird von Expert*innen begleitet, die durch ihre Impulse die Diskussionen bereichern Die Inhalte der Sitzungen richten sich nach den Interessen der Teilnehmenden Gemeinsam wird den Sitzungen die Reflexion der Auswirkungen der eigenen unternehmerischen Tätigkeiten auf Mensch und Umwelt und deren Verbesserungsmöglichkeiten sein.

SITZUNG 3: Transparenz in der Lieferkette und die „substantiierte Kenntnis“ des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Mittwoch, den 19.06.2024, 14:00 - 17:00 Uhr
Ort wird noch bekannt gegeben
Input: Michaela Streibelt (Beraterin beim Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte)
Die Reichweite der Sorgfaltspflichten des Lieferketten gesetzes definiert sich über die substantiierte Kenntnis. Liegen tatsächliche Anhaltspunkte vor, die eine Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht bei mittelbaren Zulieferern möglich erscheinen lassen“, weitet sich die Pflicht zur Risikoanalyse und zur Umsetzung von Präventions maßnahmen auf mittelbare Zulieferer aus.

Doch wie sieht das Konzept in der Praxis aus? Welche Voraus setzungen müssen in Unternehmen erfüllt sein, damit von ihrer „ substantiierter Kenntnis “ ausgegangen wird? Welcher Grad an Transparenz ist überhaupt erforderlich, um Risiken und Verletzungen im Rahmen der anlassbezogenen Risikoanalyse zu ermitteln? Und welche Informationen werden wiederum für Maßnahmen benötigt?

Diese Fragen diskutieren wir mit Michaela Streibelt vom Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte und lernen verschiedene Handlungsmöglichkeiten kennen: Etwa, wenn zu mittelbaren Zulieferern kein Kontakt besteht, Betriebsgeheimnisse der Mitteilung von Informationen entgegenstehen oder die benötigten Informationen auch bei Zulieferern nicht vorhanden sind.

Sitzung 4: Die EU-Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit & ihre Auswirkungen auf das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Datum: Mittwoch 30.08.2024, 10:00 - 12:30 Uhr | Input: Luis Guijarro Santos

Veranstalter:
Bremer entwicklungspoltische Netzwerk (BeN) in Kooperation mit der Geschäftsstelle Umwelt Unternehmen

Veranstaltungsart
Runder Tisch
Beginn
19.06.2024
Ende:
19.06.2024
Uhrzeit
14:00 - 17:00 Uhr
Veranstaltungsort
Ort wird noch bekannt gegeben
Bemerkungen
Anmeldung erforderlich
Gebühr keine
Kontakt/Anmeldung
Lina-Marie Huber
Bremer entwicklungspoltische Netzwerk (BeN)
Tel.: +49 421 69531453
E-Mail: lieferkette@ben-bremen.de