virtuell
Zum 1. Juli 2022 werden die Registrierungspflichten im Verpackungsregister deutlich ausgeweitet und betreffen dann auch Serviceverpackungen, also Verpackungen die erst an "Ort und Stelle" befüllt werden, etwa Coffee-to-go-Becher, Tragetaschen oder Frischhaltefolien sowie alle nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, wie z. B. Transport- und Mehrwegverpackungen. Für nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind außerdem bereits erweiterte Informations- und Nachweispflichten in Kraft getreten.
Es handelt sich um die Nachweispflichten von Herstellern und Vertreibern und um die Rücknahme und Verwertungsanforderung für alle Verpackungen nach § 15 Abs 1. Was bedeutet diese Regelung für den Handel und die Hersteller, Vertreiber von Verpackungen?
Über die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen informiert Frau Eva Weik, Referatsleiterin, DIHK e. V. Dieses Thema wird ergänzt durch die Erfahrungen aus der Unternehmenspraxis von Dipl.-Kffr. Norma Stangl, sie ist öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige von dem Beratungsbüro forschgruen.
Für weitere Information und zur Anmeldung geht es hier
Veranstalter:
Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven