Sie sind hier:

Erweiterte Registrierungs- und Nachweispfl. für alle Verpackungen - Änderungen im Verpackungsgesetz

virtuell

Zum 1. Juli 2022 werden die Registrierungspflichten im Verpackungsregister deutlich ausgeweitet und betreffen dann auch Serviceverpackungen, also Verpackungen die erst an "Ort und Stelle" befüllt werden, etwa Coffee-to-go-Becher, Tragetaschen oder Frischhaltefolien sowie alle nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, wie z. B. Transport- und Mehrwegverpackungen. Für nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind außerdem bereits erweiterte Informations- und Nachweispflichten in Kraft getreten.

Es handelt sich um die Nachweispflichten von Herstellern und Vertreibern und um die Rücknahme und Verwertungsanforderung für alle Verpackungen nach § 15 Abs 1. Was bedeutet diese Regelung für den Handel und die Hersteller, Vertreiber von Verpackungen?

Über die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen informiert Frau Eva Weik, Referatsleiterin, DIHK e. V. Dieses Thema wird ergänzt durch die Erfahrungen aus der Unternehmenspraxis von Dipl.-Kffr. Norma Stangl, sie ist öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige von dem Beratungsbüro forschgruen.

Für weitere Information und zur Anmeldung geht es hier

Veranstalter:
Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven

Veranstaltungsart
Informationsveranstaltung
Beginn
18.02.2022
Ende:
18.02.2022
Uhrzeit
11:00 - 12:00 Uhr
Veranstaltungsort
Online-Meeting
Bemerkungen
Anmeldung erforderlich
Gebühr keine
Kontakt/Anmeldung
Dr. Martin Wittmaier
Institut für Energie und Kreislaufwirtschaft an der Hochschule Bremen GmbH
Tel.: +49 421 5905 2311
E-Mail: wittmaier@hs-bremen.de