Fachkonferenz Für Vertreter*innen Bremer Unternehmen sowie interessierte Personen aus Politik,
Wissenschaft und Zivilgesellschaft.
Das im Juni 2021 beschlossene Sorgfaltspflichtengesetz (besser bekannt als »Lieferkettengesetz«)
verpflichtet deutsche Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette. Dies birgt ein unternehmerisches Umdenken, neue Herausforderungen, aber ebenso neue Perspektiven und Möglichkeiten. Auch Unternehmen, die nicht unmittelbar vom Gesetz betroffen sind, sollten sich bereits jetzt mit der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht beschäftigen, denn die
Forderungen aus Gesellschaft und Politik nach Umwelt und Menschenrechtsschutz werden weiter wachsen.
Im Rahmen der Fachkonferenz werden gemeinsam mit Expert*innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik aktuelle politische Entscheidungen beleuchtet, mögliche unternehmerische Herangehensweisen diskutiert sowie Beispiele Bremer Unternehmen, die Sorgfaltspflicht bereits umsetzen, vorgestellt.
Zum Programm und zur Anmeldung geht es hier zur Webseite
Veranstalter:
BeN - Bremer entwicklungspolitisches Netzwerk