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Aktuelle Förderquoten und Ko-Finanzierungsmöglichkeiten von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld des Landes Bremen

Online

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, sind vielfältige Klimaschutzmaßnahmen nötig. Doch diese sind meist mit hohem finanziellem Aufwand verbunden. Um diesen Handlungsbedarf bedienen zu können und die Inanspruchnahme von Fördermitteln insgesamt zu erleichtern gibt es ein erweitertes Angebot, dass wir Ihnen gerne im Detail vorstellen möchten.
Neben der erweiterten Beratung und ressortübergreifenden Koordination von Drittmitteln für Klimaschutzprojekte ist ein ressortunabhängiger Komplementärmittelfonds für Klimaschutz-maßnahmen eingerichtet worden.
Diese zusätzliche Förderung gilt gemäß einer neuen Richtlinie im Land Bremen als Ergän-zung für kommunale Förderprogramme des Bundes. Das Programm richtet sich vor allem an die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sowie an kommunale Einrichtungen, ge-meinnützige Vereine und Religionsgemeinschaften mit Sitz im Land Bremen.
Über aktuelle Bundesfördermöglichkeiten sowie die flankierenden Unterstützungswerkzeuge des Landes Bremen möchten wir Sie gerne im Rahmen einer Online-Veranstaltung einladen.

Zielgruppe:
Vertreter*innen von

  • den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven
  • kommunalen Einrichtungen und von Betrieben mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung
  • von Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
  • öffentlichen, gemeinnützigen oder religionsgemeinschaftlichen Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen
  • gemeinnützigen Vereinen
  • Contractoren, die Klimaschutzprojekte im Auftrag für Kommunen umsetzen

Programm:

  • Begrüßung
  • Erläuterung neuer Unterstützungsangebote bei der Drittmittelkoordination
  • Vorstellung der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen im Land Bremen (Ko- Finanzierungsfonds)
  • Das Antragverfahren einer Zuwendung gern. Ko-Finanzierungsfonds
  • Beispiele für aktuelle Förderquoten der „Kommunalrichtlinie"
  • Vorstellung Praxisbeispiel 2022 „Von der Idee über den Antrag zur Umsetzung"

Veranstalter:
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau in Kooperation mit ernergiekonsens

Veranstaltungsart
Online - Meeting
Beginn
23.02.2023
Ende:
23.02.2023
Uhrzeit
15:00 - 16:30 Uhr
Veranstaltungsort
Online-Meeting
Bemerkungen
Anmeldung erforderlich
Gebühr keine
Kontakt/Anmeldung
Laura Blode
energiekonsens
Tel.: +49 421 376671-53
E-Mail: veranstaltungen@energiekonsens.de