Viele kleine und mittelständische Unternehmen müssen mit dem Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz umgehen, das am 1. Januar 2023 in Deutschland in Kraft getreten ist.
Es gilt für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitende und ab 2024 auch für solche, die ab 1.000 Mitarbeitende beschäftigen. Doch damit nicht genug - kleine und mittlere Unternehmen sind oft indirekt von dem Gesetz betroffen, nämlich als Zulieferer ihrer Produkte und Dienstleistungen. Die notwendige Risikoanalyse und entsprechende Dokumentationen sind ein aufwendiger Prozess und stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen.
Inhalte des Workshops:
Der Workshop soll die teilnehmenden Unternehmen unterstützen, einen individuellen Maßnahmenplan zu erstellen, als Grundlage zur Umsetzung im Unternehmen.
Das Angebot spricht branchenübergreifend ausschließlich direkt oder indirekt betroffene Unternehmen an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Im Vorfeld erhalten die Teilnehmer eine kurze Fragestellung zum aktuellen Umsetzungsstand der menschenrechtlichen Sorgfalt in ihrem Unternehmen.
Veranstalter:
Handelskammer Bremen- IHK für Bremen und Bremerhaven in Zusammenarbeit mit der IHK Stade und dem Business Scouts for Development Programm und der Geschäftsstelle Umwelt Unternehmen.
Das Programm wird durchgeführt vom Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung.