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Online-Meeting - Das neue Lieferkettengesetz Was müssen Unternehmen jetzt tun? Eine rechtliche Einordnung

Der Bundestag hat im Juli das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz auch ‚Lieferkettengesetz‘ genannt, verabschiedet. Das Gesetz tritt ab 2023 in Kraft und verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu achten und bei Risiken Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Aber nicht nur in Deutschland wird das Thema diskutiert, auch die Europäische Union ist auf dem Weg, eine noch strengere europäische Regelung zu treffen.
Wir möchten Ihnen in dieser Veranstaltung aufzeigen, welche Forderungen das deutsche Lieferkettengesetz an Unternehmen und ihre Zulieferer in internationalen Lieferketten stellt und wie dieses Gesetz rechtlich und praktisch einzuordnen ist.
Für die rechtliche Einordnung konnten wir Dr. Christoph Schork, Partner und Anwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bei Heuking, Kühn, Lüer und Wojtek gewinnen. Er wird aus juristischer Sicht Rechte und Pflichten, die sich aus dem Lieferkettengesetz ergeben, einordnen und sich ihren Fragen hierzu widmen.
Im Anschluss wird Matthias Böhm, Mitglied der Geschäftsleitung der Lampe & Schwartze Group die Perspektive der Versicherungswirtschaft mit uns teilen und die Frage klären, ob menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in der Lieferkette versicherbar sind.

Zum Programm und zur Anmeldungen geht es hier.

Veranstalter:
Geschäftsstelle Umwelt Unternehmen in Kooperation mit der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven

Veranstaltungsart
Online - Meeting
Beginn
14.10.2021
Ende:
14.10.2021
Uhrzeit
09:00 - 10:30 Uhr
Veranstaltungsort
Online-Meeting
Bemerkungen
Anmeldung erforderlich
Gebühr keine
Kontakt/Anmeldung
Torsten Stadler
Referent der Geschäftsstelle Umwelt Unternehmen
Tel.: +49 421 323464-22
E-Mail: stadler@uu-bremen.de