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Weiterentwicklung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)

ABGESAGT!

Die Bundesregierung beschloss im März dieses Jahres eine Weiterentwicklung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G). Ziel ist u.a., die Auditqualität zu steigern sowie bisher Verpflichtete mit sehr geringem Energieverbrauch von der Auditverpflichtung auszunehmen.
Wir möchten Sie auf die neu entstandene Gesetzeslage hinweisen und bieten Ihnen die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung zur Novellierung des EDL-G an. Nach § 8 EDL-G müssen Unternehmen ab dem 5. Dezember 2015 regelmäßig Energieaudits durchführen. Als Unternehmen im Sinne des EDL-G gelten alle Organisationen die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, auch solche ohne Gewinnerzielungsabsicht. Darüber hinaus greift §8 EDL-G bei Organisationen, die in Beziehung zu auditpflichtigen Unternehmenstypen stehen.
Von der Auditpflicht ausgenommen sind Unternehmen mit überwiegend hoheitlicher Tätigkeit sowie, im Prinzip, kleine und mittlere Unternehmen(KMU).
KMU mit mind. 25% öffentlicher Beteiligung müssen jedoch Energieaudits durchführen. Näheres zu Auditpflichten und Befreiungsregelungen finden Sie in den Kapiteln 2.1 und 2.2 im „Merkblatt für
Energieaudits“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle(BAFA) hier.

Weil die Umsetzung der Auditpflicht nach §8 EDL-G stichprobenartig geprüft und ein Verstoß dagegen mit Bußgeld geahndet werden kann, haben Sie am 28. November 2019 die Möglichkeit an einer Informationsveranstaltung zur Umsetzung der EDL-G teilzunehmen. Unser Referent, Herr Anton Barckhausen, wird Ihnen dort gerne bei Fragen zur Auditpflicht kommunaler Unternehmen, Einrichtungen und von KMU mit kommunaler Beteiligung weiterhelfen.

Bitte melden Sie sich verbindlich unter der EMailadresse: dialog@klimastadt-bremerhaven.de an.

Die Veranstaltung wird von dem Klimastadtbüro Bremerhaven in Kooperation mit der Geschäftsstelle Umwelt Unternehmen, der Handwerkskammer Bremen, der Handelskammer Bremen-IHK für Bremen und Bremerhaven und der BIS Bremerhaven organisiert.

Programm:

  • 14:00 Uhr Begrüßung und Einführung
    Till Scherzinger, Klimastadtbüro Bremerhaven
  • Inhaltliche Voraussetzungen des Energieaudits DIN 16247-1
    Anton Barckhausen, adelphi
  • Zeit zum Austausch beim Kaffee
  • Unterstützungsangebot für Unternehmen
    Martin Schulze, Geschäftsstelle Umwelt Unternehmen c/o RKW Bremen GmbH
  • 16:00 Uhr Ende der Veranstaltung
Veranstaltungsart
Online-Veranstaltung
Beginn
28.11.2019
Ende:
28.11.2019
Uhrzeit
14:00 - 16:00 Uhr
Veranstaltungsort
t.i.m.e Port 2, Barkhausenstraße 2, 27568 Bremerhaven
Bemerkungen
Anmeldung erforderlich
keine Gebühr
Kontakt/Anmeldung
Barbara Olze
Umweltzentrum Hannover e.V.
Tel.: +49 511 16403-31
E-Mail: b.olze@umweltzentrum-hannover.de