Transparenz in der Lieferkette und die „substantiierte Kenntnis“ des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Die Ansprüche von immer mehr Konsument*innen an eine transparente und verantwortungsvolle Produktion ihrer Konsumgüter steigen. Aber auch die Anzahl der Richtlinien, die die Auswirkungen unternehmerischen Handelns auf Mensch und Umwelt entlang globalisierter Lieferketten adressieren, nimmt zu. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die laufenden Verhandlungen entsprechender Regelungen auf Ebene der EU und UN zeigen: freiwillige Ansätze der Verantwortung von Unternehmen werden in Pflichten übersetzt. Spätestens vor diesem Hintergrund gilt es, die eigenen Unternehmensprozesse risikomindernd im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen zu gestalten.
Der Bremer Runde Tisch zu nachhaltigen Lieferketten
Wie das funktionieren kann, zeigt der Bremer Runde Tisch der sich an Bremer Unternehmen richtet Während der Treffen stehen Wissenserwerb, Erfahrungsaustausch und Diskussion zu Themen der Nachhaltigkeit in Lieferketten im Allgemeinen und Unternehmensverantwortung im Speziellen im Vordergrund Gemeinsam wollen wir Herausforderungen des Menschenrechtsschutzes entlang von Wertschöpfungsketten benennen und Handlungsmöglichkeiten für die Verbesserung der menschenrechtlichen Lage von Arbeiter*innen kennenlernen Jede Sitzung wird von Expert*innen begleitet, die durch ihre Impulse die Diskussionen bereichern Die Inhalte der Sitzungen richten sich nach den Interessen der Teilnehmenden Gemeinsam wird den Sitzungen die Reflexion der Auswirkungen der eigenen unternehmerischen Tätigkeiten auf Mensch und Umwelt und deren Verbesserungsmöglichkeiten sein.
SITZUNG 4: Die EU Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Hinblick auf Nachhaltigkeit & ihre Auswirkungen auf das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Dienstag, den 20.08.2024, 10:00 - 12:30 Uhr
Ort wird noch bekannt gegeben
Input: Luis Antonio Guijarro Santos (KESSLER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)
Das Europäische Parlament forderte im Jahr 2021 verbindliche Rechtsvorschriften nachhaltiger Unternehmensführung und initiierte so die Verhandlungen über ein europäisches Lieferkettengesetz . Der in den folgenden Jahren zwischen den EU Institutionen ausgehandelten Richtlinie über die unternehmerische
Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit stimmte das Europäische Parlament im
April 2024 zu. Ihre Veröffentlichung erfolgte im Juli 2024.
Nun haben EU Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht zu überführen. Für Deutschland
bedeutet das die Anpassung des bereits geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Doch was sind nun die Inhalte der Richtlinie? Wo gibt es Überschneidungen zum Lieferkettensorgfalts
pflichtengesetz ? Wo unterscheiden sie sich in Bezug auf Geltungsbereiche, Sorgfaltspflichten, Schutzgüter
und Berichtspflichten? Welche Regelungen sind in Bezug auf Haftung, Sanktionen und Durchsetzungs
instrumente vorgesehen? Was verbirgt sich hinter dem Begriff „ Aktivitätenkette “ und welche Unterstützungs
angebote wird es gerade für kleine und mittelständische Unternehmen geben?
Diese und weitere Fragen diskutieren wir mit Rechtsanwalt Luis Guijarro Santos während der
vierten Sitzung des Bremer Runden Tisches zu nachhaltigen Lieferketten . Gemeinsam legen wir einen
Fokus auf die finalen Inhalte der Richtlinie und diskutieren die Auswirkungen auf das Lieferketten-
sorgfaltspflichtengesetz.
Sitzung 5: Umweltbezogene Sorgfaltspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes & der EU
Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit
Datum: Dienstag 21.1.2024, 14:00 - 18:00 Uhr | Input: : David Pyka (Helpdesk Wirtschaft und
Menschenrechte)
Veranstalter:
Bremer entwicklungspoltische Netzwerk (BeN) in Kooperation mit der Geschäftsstelle Umwelt Unternehmen