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Neues im Abfallrecht

Die Veranstaltung ist ausgebucht

Anzeige und Erlaubnisverordnung

Die Abfall-Anzeige-u. Erlaubnisverordnung trat bereits in 2014 in Kraft. Der Anwendungsbereich hat sich gegenüber der bisherigen Beförderungserlaubnisverordnung ganz erheblich vergrößert. Erstmals sind auch Unternehmen betroffen, deren Hauptgeschäftszweck nicht der Abfallwirtschaft zuzuordnen sind. Betroffen davon sind auch Betriebe, die Abfälle aus der eigenen Tätigkeit oder ausgebaute/ ausgetauschte Bauteile von Kunden abfahren.
Die Veranstaltung informiert über die Regelungen, den Ablauf des Anzeige- und des Erlaubnisverfahrens und über die Möglichkeiten der Nutzung eines Internetportals zur Abgabe der Anzeige.

Darüber hinaus möchten wir sie über aktuelle und für die nahe Zukunft geplante Gesetzesänderungen informieren. Ein Beispiel dafür sind die neuen Anforderungen an die Entsorgung von mit Flammschutzmitteln belasteten Dämmmaterialien.

Die Veranstaltung wird von der Geschäftsstelle Umwelt Unternehmen in Kooperation mit der Handwerkskammer Bremen, Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven, BIS Bremerhaven, Bremer Aufbau-Bank, Klimaschutzagentur energiekonsens, WFB Bremen und dem RKW Bremen organisiert.

Referentin:
Ramona Hein, Senator für Umwelt Bau und Verkehr

Veranstaltungsart
Online-Veranstaltung
Rubrik
Betrieblicher Umweltschutz
Beginn
03.11.2016
Ende:
03.11.2016
Uhrzeit
14:00 - 17:00 Uhr
Veranstaltungsort
Handwerkskammer Bremen, Ansgaritorstraße 24, 28195 Bremen
Bemerkungen
keine Gebühr
Anmeldung erforderlich
Kontakt/Anmeldung
Torsten Stadler
Referent der Geschäftsstelle Umwelt Unternehmen
Tel.: +49 421 323464-22
E-Mail: stadler@uu-bremen.de