Für BHKW-Anlagen, die seit dem 1.1.2018 temporär die vollständige EEG-Umlage auf die Eigenstromnutzung zahlen mussten, klärt sich die Situation positiv. Das BMWI hat im Mai 2018 den Kompromiss mit der EU-Kommission betreffend der EEG-Umlage auf Eigenstromverwendung veröffentlicht, allerdings muss dies noch gesetzlich verankert werden.
Wie sieht die zukünftige EEG-Umlage aus?
Was hat sich geändert, welche neuen Anforderungen sind zu erfüllen und mit welcher Sicherheit können Unternehmen ihre Strom- und Wärmeversorgung mit einem BHKW nachhaltig optimieren?
Betrachtet werden die technischen Voraussetzungen, wirtschaftlich im Unternehmen ein BHWK einzusetzen.
Anhand von Praxisbeispielen werden die wirtschaftlichen und rechtlichen Parameter ausführlich dargestellt und Ihre Fragen hierzu beantwortet.
Veranstalter:
energiekonsens