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Neues im Abfallrecht – Gewerbeabfallverordnung

Die Veranstaltung ist ausgebucht

durch die seit 1. August 2017 in Kraft getretene Gewerbeabfallverordnung sollen alle Abfallströme einer fünfstufigen Abfallhierarchie zugeführt werden: Danach sind erstens Abfälle vorrangig zu vermeiden, in zweiter Stufe möglichst wiederzuverwenden oder drittens zu recyceln, wenn dies nicht möglich ist, wenigstens einer energetischen Verwertung zuzuführen und erst letztlich zu entsorgen. Diese Hierarchie, gilt laut Bundesumweltministerium grundsätzlich für alle Arten von Abfällen und ist nun für den Gewerbeabfall konkretisiert worden.

Der Schwerpunkt dieser Veranstaltung liegt auf den neuen Regelungen und insbesondere auf den Dokumentationspflichten, die alle Betriebe erfüllen müssen.

Die Veranstaltung wird von der Geschäftsstelle Umwelt Unternehmen in Kooperation mit der Handwerkskammer Bremen organisiert.

Programm:

  • 14:00 Uhr Begrüßung Angelika Pfeifer, Handwerkskammer Bremen
  • Gewerbeabfallverordnung, Ramona Hein, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
    • Zielsetzung der Verordnung
    • Abfalltrennung in der Praxis
    • Ausnahmen
    • Dokumentationspflichten
  • Fragen und Diskussion

Kaffeepause

  • Handlungshilfen zu den Dokumentationspflichten
    Ramona Hein, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
    Tuku Roy-Niemeier, Handwerkskammer Bremen
    • Vorbereitungen
    • Musterformulare
    • Auftragsvergabe
    • Software-Lösungen
  • ca. 17:00 Uhr Ende der Veranstaltung
Veranstaltungsart
Online-Veranstaltung
Rubrik
Betrieblicher Umweltschutz
Beginn
18.04.2018
Ende:
18.04.2018
Termine
keine Gebühr
Anmeldung erforderlich
Uhrzeit
14:00 - 17:00 Uhr
Veranstaltungsort
Handwerkskammer Bremen, Ansgaritorstraße 24, 28195 Bremen
Kontakt/Anmeldung
Torsten Stadler
Referent der Geschäftsstelle Umwelt Unternehmen
Tel.: +49 421 323464-22
E-Mail: stadler@uu-bremen.de