Nachhaltigkeit ist ein Begriff mit viel Interpretationsspielraum, "CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz" kommt gleich noch sperriger daher. Beides betrifft am Ende jeden von uns. Um mehr Transparenz zu erreichen, ob die Wirtschaft sich in Sachen Nachhaltigkeit bewegt, wird nun EU-weit die CSR-Berichtspflicht eingeführt. In Deutschland soll die neue Richtlinie ab dem 6. Dezember in Kraft treten.
Nicht mehr nur Finanzdaten gilt es zu bewerten, auch sogenannte nichtfinanzielle Informationen zu Themen wie die Achtung der Menschenrechte, Umweltbelange oder soziale Belange bilden einen wichtigen Bereich in der Unternehmenskommunikation. Es wird also zum einen auf politischer Ebene der Druck auf die Wirtschaft erhöht, zum anderen verlangen auch Verbraucherinnen und Verbraucher, Investoren und Unternehmen selbst Informationen über die Geschäftstätigkeit von Firmen, um zu entscheiden, ob sie investieren, Lieferbeziehungen eingehen oder letztendlich Produkte erwerben und nutzen. Gründe für diese Sensibilität sind vor allem in der zunehmenden Medienberichterstattung über die Arbeits- und Lebensbedingungen in den Herstellerländern zu finden, da ein Produkt oder eine Dienstleistung häufig in vielen verschiedenen Ländern bearbeitet oder erbracht wird, in denen unterschiedliche rechtliche, soziale und ökologische Vorgaben und Standards zur Anwendung kommen.
Große Unternehmen von öffentlichem Interesse, das sind Kapitalmarktorientierte, Kreditinstitute oder Versicherungsunternehmen, die die Bilanzsumme von 20 Mio. Euro bzw. Umsatzerlöse von 40 Mio. Euro überschreiten, oder eine Belegschaft von mehr als 500 Personen haben, sind deshalb künftig verpflichtet eben über diese nicht finanziellen Aspekte zu berichten. Aber auch KMU sollten überlegen, inwieweit sie sich den Kernangaben der CSR-Berichterstattung verpflichten, und damit ihre Unternehmensstrategie nachhaltiger aufstellen.
Die fünf wesentlichen Punkte des CSR-Reporting sind:
Die Zahl der Unternehmen im Land Bremen, die von der Berichtspflicht betroffen sind, ist vermutlich überschaubar. Dennoch ist die zunehmende Bedeutung, zu diesen Punkten auch sprechfähig zu sein, nicht von der Hand zu weisen. Einige Aspekte der CSR-Berichtspflicht lassen sich gut den implementierten Managementsystemen nach den Normen ISO 9001, ISO 14001 und OHSAS entnehmen. Zudem vertiefen die Neuerungen in den revidierten Normen von Umwelt- und Qualitätsmanagement die CSR-relevanten Aspekte.
Die Geschäftsstelle "Umwelt Unternehmen" nimmt sich deshalb in den kommenden Wochen und Monaten das Thema CSR verstärkt auf die Agenda – sowohl in der CSR-Hanse als auch im Arbeitskreis für integriertes Management. Gemeinsam sollen praktische Ansätze und Handlungsmöglichkeiten erörtert und über die Vorteile eines CSR-Reportings für KMU auch außerhalb der Berichtspflicht informiert werden.