Antragstellung
Antragsverfahren
Die formlosen Förderanträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Als Vorhabenbeginn gilt der Zeitpunkt der Auftragserteilung an eine Fachfirma für die Lieferung von Komponenten oder die Installation der zur Förderung beantragten Anlagen oder Anlagenteile. Mit der Einholung von Kostenvoranschlägen wird das Vorhaben nicht begonnen.
Die dem Förderantrag beizufügenden Unterlagen sowie Erläuterungen zum Förderverfahren entnehmen Sie bitte den beiden nebenstehenden pdf-Dateien "Förderrichtlinie Windkraftnutzung" sowie "Besondere Förderbestimmungen".
Kontakt für Antragstellung und Beratung
| Name | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|
| Viebrock, Jan | 0421 361 - 10854 | 0421 361 - 10875 | jan.viebrock@umwelt.bremen.de |