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Höhe und Gegenstand der Förderung

Art der Zuwendung

  • Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den für die Errichtung der Anlagen notwendigen Investitionen gewährt.
  • Die Höhe der Förderung wird so bemessen, dass sich die Windkraftanlagen innerhalb von zwölf Jahren über den nach dem Windgutachten prognostiszierten Ertrag in dynamischer Rechnung refinanzieren.

Welche Ausgaben können gefördert werden?

 
  • Kosten der Windkraftanlagen einschließlich Transport und Montage
  • Kosten für die Fundamentierung und Netzeinbindung
  • Kosten des Windgutachtens
  • Planungskosten
 

Förderhöhe

 
  • Die Förderung ist auf eine Quote von höchstens 30 % beziehungsweise für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 40 % der zur Verwirklichung des Umweltschutzzieles erforderlichen Mehrkosten begrenzt.