Förderkriterien
Wer kann gefördert werden?
- Antragsberechtigt sind die Eigentümer des Standortgrundstücks oder sonstige Personen, die berechtigt sind, über das Grundstück entsprechend zu verfügen.
Welche Vorhaben können gefördert werden?
- Gefördert wird die Neuerrichtung von netzgekoppelten Windkraftanlagen im Land Bremen. Die Anlagen müssen am Markt verfügbar, am Standort genehmigungsfähig und unter Berücksichtigung dieser Förderung wirtschaftlich zu betreiben sein.
Sonstige Fördervoraussetzungen
- Das Vorhaben muss in technischer und geografischer Hinsicht eine optimale Ausnutzung des jeweiligen Standorts im Hinblick auf den größmöglichen Ertrag ermöglichen.
- Der mit der geförderten Windkraftanlage produzierte Strom darf nicht als Strom mit besonderen Eigenschaften (z.B. Ökostrom) zu einem über die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG hinaus gehenden Preis verkauft werden.
Abgrenzung zu anderen Fördermöglichkeiten
- Investitionskostenzuschüsse anderer Institutionen zum selben Vorhaben werden auf die Landesförderung angerechnet.