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Förderkriterien

Wer kann gefördert werden?

 
  • Antragsberechtigt sind die Eigentümer des Standortgrundstücks oder sonstige Personen, die berechtigt sind, über das Grundstück entsprechend zu verfügen.
 

Welche Vorhaben können gefördert werden?

 
  • Gefördert wird die Neuerrichtung von netzgekoppelten Windkraftanlagen im Land Bremen. Die Anlagen müssen am Markt verfügbar, am Standort genehmigungsfähig und unter Berücksichtigung dieser Förderung wirtschaftlich zu betreiben sein.
 

Sonstige Fördervoraussetzungen

 
  • Das Vorhaben muss in technischer und geografischer Hinsicht eine optimale Ausnutzung des jeweiligen Standorts im Hinblick auf den größmöglichen Ertrag ermöglichen.
  • Der mit der geförderten Windkraftanlage produzierte Strom darf nicht als Strom mit besonderen Eigenschaften (z.B. Ökostrom) zu einem über die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG hinaus gehenden Preis verkauft werden.
 

Abgrenzung zu anderen Fördermöglichkeiten

 
  • Investitionskostenzuschüsse anderer Institutionen zum selben Vorhaben werden auf die Landesförderung angerechnet.