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Förderkriterien

 

Wer kann gefördert werden?

  • Betriebe und Unternehmen aus Industrie, gewerblicher Wirtschaft und der wirtschaftsnahen freien Berufe, die eine Maßnahme in ihrem Betrieb oder Unternehmen durchführen wollen.
  • Finanzierungs-, Leasing- oder Dienstleistungsunternehmen, die eine Maßnahme im Land Bremen durchführen und mit einem Betrieb oder Unternehmen im Rahmen einer Contractingvereinbarung abrechnen wollen.
  • Bei mit einem Gebäude verbundenen Maßnahmen alle Grund- und Gebäudeeigentümer oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte sowie Mieter und Pächter mit Zustimmung des dinglich Verfügungsberechtigten.

Sonstige Fördervoraussetzungen

  • Gefördert werden nur Vorhaben im Land Bremen.
  • Vorhaben können nicht gefördert werden, wenn sie vor Zugang des Bewilligungsbescheides begonnen wurden. Als Vorhabensbeginn gilt der Zeitpunkt der Auftragserteilung an ein Fachunternehmen für die Lieferung von Anlagenkomponenten oder die Installation der zur Förderung beantragten Anlage.

Abgrenzung zu anderen Fördermöglichkeiten

  • Eine Kumulation mit Beihilfen aus Programmen anderer Fördergeber ist zulässig. Die nach der REN-Richtlinie festgesetzten Förder-Höchstgrenzen dürfen dabei nicht überschritten werden.
  • Bewilligte Investitionskostenzuschüsse anderer Fördergeber mit dem selben Zuwendungszweck werden bei der Ermittlung der Förderung in Abzug gebracht.
  • Maßnahmen oder Maßnahmeteile, die zum Anwendungsbereich einer spezielleren Förderrichtlinie des Landes Bremen gehören, sind von der Förderung nach der REN-Richtlinie ausgeschlossen.