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Gegenstand und Höhe der Förderung

 

Welche Vorhaben können gefördert werden?

  • Investitionen oder Teile davon, die dem Ziel der sparsamen und rationellen Energieverwendung und -erzeugung dienen (z.B. Errichtung von Gewerbegebäuden mit reduziertem Wärmebedarf, Einsatz strombedarfsoptimierter Gebäudetechnik, Kraft-Wärme-Kopplung, Wasserstofftechnologie, Erwerb energieeffizienter Anlagen und Ausrüstungsgüter für die Produktion);
  • Investitionen oder Teile davon, die der Nutzung von Abwärme und der Nutzung regenerativer Energiequellen dienen (z.B. Sonnenenergie, Erdwärme, Biomasse);
  • Erstellung betrieblicher Energiekonzepte einschließlich Begleitung ihrer Durchführung.

Für die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung / Abwärmenutzung gelten neben der REN-Richtlinie folgende Ausführungsbestimmungen.

Art der Zuwendung

  • Die Förderung ist eine Anteilsfinanzierung und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Welche Ausgaben können gefördert werden?

  • Förderfähig sind Investitionen in Gebäude, Anlagen und Ausrüstungsgüter, soweit diese erforderlich sind, um die Umweltziele zu erreichen und unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsprinzips bei der Vorbereitung und Durchführung des Vorhabens entstehen.
  • Planungskosten können in angemessenem Umfang als zuwendungsfähig anerkannt werden.
  • Bei betrieblichen Energiekonzepten sind die Aufwendungen für die externe Erstellung des Energiekonzepts förderfähig.

Förderhöhe

  • Für betriebliche Energiekonzepte beträgt die Förderhöhe bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 15.000 €.
  • Für alle weiteren Maßnahmen werden Zuschüsse von bis zu 40 % (Förderquote) der förderfähigen Kosten gewährt. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kann sich die Förderquote um bis zu 10 Prozentpunkte erhöhen.
  • Bei Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen, die eine Gemeinschaft oder ein Siedlungsgebiet autark versorgen, kann die Förderquote bis zu 50 % betragen. Für kleine und mittlere Unternehmen kann sich die Förderquote auch hier um bis zu 10 Prozentpunkte erhöhen.