Individuelle Einzelmaßnahmen
Eine rationelle Energienutzung lässt sich durch eine Vielzahl von Maßnahmen in verschiedenen Bereichen erreichen. Während die Breitenförderung im Bereich "Heizung" z.B. auf eine Vielzahl von Akteuren abzielt, die relativ kleine gleichartige Energiesparmaßnahmen durchführen, richtet sich die Förderung von Einzelprojekten an Betriebe bzw. Unternehmen, die individuelle technische Lösungen größeren Umfangs umsetzen wollen.
Die Beurteilung der Förderfähigkeit solcher Vorhaben erfolgt einzelfallbezogen. Hierbei ist z.B. entscheidend, inwieweit die zu fördernde Energiesparmaßnahme in die Produktionsabläufe des jeweiligen Betriebes integriert ist. Oder es kann eine branchenbezogene Technik zum Einsatz kommen, die aufgrund der Branchenstruktur der bremischen Wirtschaft kaum ein zweites Mal eingesetzt werden kann.
Vorhaben zur Optimierung der Energieeffizienz werden auch von anderen Trägern gefördert. So werden derzeit beispielsweise Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen zur Verringerung des Energieverbrauchs auf Bundesebene gefördert (www.bafa.de/bafa/de/Energie/kaelteanlagen/index.html).
Wenn die Förderung solcher Vorhaben nach der REN-Richtlinie höher wäre, kann der übersteigende Förderanteil auf Grundlage des bremischen REN-Programms gewährt werden, wenn die Förderungen kumulierbar sind. Dieses muss im Einzelfall geprüft werden.