Wer kann gefördert werden?
- Betriebe und Unternehmen aus den Bereichen der Industrie, der gewerblichen Wirtschaft und der wirtschaftsnahen freien Berufe, die eine Energiesparmaßnahme in ihrem Betrieb oder Unternehmen im Land Bremen durchführen wollen,
- Finanzierungs-, Leasing- oder Dienstleistungsunternehmen, die eine Energiesparmaßnahme im Land Bremen durchführen und mit einem Betrieb oder Unternehmen im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung abrechnen wollen,
- Grund- und Gebäudeeigentümer, Mieter und Pächter, wenn die Energiesparmaßnahme mit einem Gewerbegebäude im Land Bremen verbunden ist.
Sonstige Fördervoraussetzungen
- Gefördert werden nur Vorhaben im Land Bremen.
- Vorhaben können nicht gefördert werden, wenn sie vor Zugang des Bewilligungsbescheides begonnen wurden. Als Vorhabensbeginn gilt der Zeitpunkt der Auftragserteilung an ein Fachunternehmen für die Lieferung von Anlagenkomponenten oder die Installation der zur Förderung beantragten Anlage.
Abgrenzung zu anderen Fördermöglichkeiten
- Eine Kumulation mit Beihilfen aus Programmen anderer Fördergeber ist zulässig. Bewilligte Investitionskostenzuschüsse dieser Fördergeber mit dem selben Zuwendungszweck werden bei der Ermittlung der Förderung in Abzug gebracht.
- Maßnahmen oder Maßnahmeteile, die zum Anwendungsbereich einer spezielleren Förderrichtlinie des Landes Bremen gehören, sind von der Förderung nach der REN-Richtlinie ausgeschlossen.