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Gegenstand und Höhe der Förderung

 

Gefördert wird

  • der Einbau von Heizkesseln mit Brennwertnutzung mit einer Wärmeleistung von 80 bis 1.000 kW,
  • in Verbindung mit dem Einbau von Brennwertkesseln die Durchführung des nachträglichen hydraulischen Abgleichs der Heizwärmeverteilung in bestehenden Gebäuden,
  • in Verbindung mit dem Einbau von Brennwertkesseln der Einsatz von Heizungs-Umwälzpumpen mit EC-Motor,
  • die Errichtung eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) mit einer elektrischen Leistung von bis zu 50 kW.

    Größere BHKW können individuell nach der REN-Richtlinie gefördert werden. Informationen zur Förderhöhe und Antragstellung sind unter der Rubrik REN-Projekte und KWK/Abwärmenutzung zu finden.
 
 

Förderhöhe

Einbau von Heizkesseln mit BrennwertnutzungGrundbetrag von 600 Euro plus 3,50 Euro je Kilowatt Kesselnennleistung
Durchführung des hydraulischen Abgleichs1 Euro je Kilowatt Kesselnennleistung
Einbau von Heizungs-Umwälzpumpen mit EC-Motor nach folgender Berechnung:
200 (Euro) - Pumpenleistung (Watt) * 0,1 = Förderhöhe (Euro)
Errichtung eines BlockheizkraftwerkesGrundbetrag 2.500 Euro plus 320 Euro je Kilowatt elektrischer Anlagenleistung