Gegenstand und Höhe der Förderung
Gefördert wird
- der Einbau von Heizkesseln mit Brennwertnutzung mit einer Wärmeleistung von 80 bis 1.000 kW,
- in Verbindung mit dem Einbau von Brennwertkesseln die Durchführung des nachträglichen hydraulischen Abgleichs der Heizwärmeverteilung in bestehenden Gebäuden,
- in Verbindung mit dem Einbau von Brennwertkesseln der Einsatz von Heizungs-Umwälzpumpen mit EC-Motor,
- die Errichtung eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) mit einer elektrischen Leistung von bis zu 50 kW.
Größere BHKW können individuell nach der REN-Richtlinie gefördert werden. Informationen zur Förderhöhe und Antragstellung sind unter der Rubrik REN-Projekte und KWK/Abwärmenutzung zu finden.
Förderhöhe
| Einbau von Heizkesseln mit Brennwertnutzung | Grundbetrag von 600 Euro plus 3,50 Euro je Kilowatt Kesselnennleistung |
| Durchführung des hydraulischen Abgleichs | 1 Euro je Kilowatt Kesselnennleistung |
| Einbau von Heizungs-Umwälzpumpen mit EC-Motor | nach folgender Berechnung: 200 (Euro) - Pumpenleistung (Watt) * 0,1 = Förderhöhe (Euro) |
| Errichtung eines Blockheizkraftwerkes | Grundbetrag 2.500 Euro plus 320 Euro je Kilowatt elektrischer Anlagenleistung |