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Mitglied werden

Teilnahme

 
  1. Die Aufnahme in die ‚partnerschaft umwelt unternehmen' erfolgt durch kurzen, schriftlichen Antrag, den die Koordinierungsstelle als Postsendung oder elektronisch entgegen nimmt.
  2. Die Entscheidung über die Aufnahme wird von der Koordinierungsstelle ‚partnerschaft umwelt unternehmen' in enger Abstimmung mit dem Senator Umwelt, Bau und Verkehr kurzfristig getroffen.
  3. Die Teilnahme an der ‚partnerschaft umwelt unternehmen' ist kostenlos.
  4. Die Teilnahme kann jederzeit beendet werden. Der Ausschluss eines Mitglieds kann dann notwendig werden, wenn ein grober Verstoß gegen die Umwelt und die Grundpinzipien und Teilnahmebedingungen der 'partnerschaft umwelt unternehmen' festgestellt wird. Die Entscheidung trifft die Koordinierungsstelle der ‚partnerschaft umwelt unternehmen' in Abstimmung mit dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr .

Teilnahmekriterien

 

Die Bedingungen für Unternehmen zur Teilnahme an der ‚partnerschaft umwelt unternehmen' gliedern sich in drei Kategorien:

  1. Formale Voraussetzungen, die als sogenannte Eingangskriterien alle zu erfüllen sind;
  2. Technische Kriterien, von denen mindestens eins im Unternehmen umgesetzt sein muss;
  3. und die Zusatzkriterien, die willkommen, aber nicht Bedingung für die Teilnahme an der Partnerschaft sind.

Eingangskriterien

 

Die Eingangskriterien stellen die formalen Voraussetzungen für die Teilahme an der 'partnerschaft umwelt unternehmen' dar. Sie müssen alle erfüllt sein.

  • Das Unternehmen hat seinen Sitz oder eine Niederlassung im Land Bremen.
  • Im Unternehmen werden Leistungen erbracht, die einen positiven Effekt auf die Umwelt haben.
  • Diese Leistungen sind qualitativ und quantitativ benennbar und überprüfbar.
  • Die Erbringung der Leistung selbst liegt nicht länger als drei Jahre zurück oder ist noch im Betriebsalltag wirksam.
  • Die Leistung ist aus dem Planungsstadium bereits in die Umsetzung überführt.
  • Das Unternehmen erklärt sich bereit, seine Leistungen und Mitgliedschaft in der ‚partnerschaft umwelt unternehmen' der Öffentlichkeit bekannt zugeben.

Technische Kriterien

 

Eines oder mehrere der im folgenden genannten technischen Kriterien ist von den teilnehmenden Unternehmen der 'partnerschaft umwelt unternehmen' zu erfüllen:

  • Einführung oder Fortführung eines betrieblichen Umwelt- oder Energiemanagementsystems (EMAS, ISO 14001, Ecostep, QuB, ISO 16001 oder vergleichgbare Branchensysteme).
  • Einführung einer Technologie oder eines Verfahrens, das wesentlich zur Ressourcenschonung und zur Kreislaufwirtschaft beiträgt.
  • Ersatz umweltschädlicher Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe durch deutlich weniger schädliche oder umweltneutrale (Substitution).
  • Maßnahmen zur Verminderung der CO2-Emissionen, insbesondere durch Energieeinsparung, höhere Energieeffizienz und die Nutzung regenerativer Energiequellen (Klimaschutzbetrieb).
  • Umsetzung einer umweltfreundlichen Mobilität z. B. durch Nutzung des Verkehrverbundes, Schienentransport, alternativer Antriebssysteme, Job-Ticket, Car-Pooling, Car-Sharing o.ä.
  • Orientiert an ISO 26000 die Verankerung, Umsetzung und Dokumentation von Corporate Social Responsibility (CSR) mit ausgewiesenen Leistungen im Handlungsfeld des betrieblichen Umweltschutzes.
  • Das Unternehmen trägt mit seinen Produkten und Dienstleistungen wesentlich zum Umweltschutz bei.

Zusatzkriterien

 

Um die 'partnerschaft umwelt unternehmen' mit Leben zu füllen, wird es begrüßt, wenn sich Unternehmen der Partnerschaft anschließen, die in folgenden Bereichen aktiv sind:

  • Das Unternehmen beteiligt sich im Rahmen eines Unternehmensverbundes an branchenspezifischen Umweltkonzepten.
  • Das Unternehmen beteiligt sich aktiv an kommunalen Aktivitäten des allgemeinen Umweltschutzes.
  • Das Unternehmen fördert aktiv Umweltschutzprojekte in den Entwicklungsländern.
  • Das Unternehmen beteiligt sich an Ausschreibungen zu Umweltpreisen.
  • Das Unternehmen ist Mitglied in einem Verbund, der sich aktiv für eine nachhaltige Entwicklung einsetzt; sei es regional, national oder international.

Sollten unter den angegebenen Möglichkeiten keine die spezifische Umweltleistung des beantragenden Unternehmens treffen, sollte direkt mit der Koordinierungsstelle Kontakt aufgenommen werden. Das Aufnahmeverfahren ist transparent und so konzipiert, dass eine schnelle und effiziente Bearbeitung der Anträge erfolgen kann.

Die Antragstellung erfolgt formlos an die Koordinierungsstelle. Die MitarbeiterInnen der Koordinierungsstelle beraten gerne, wenn es Unklarheiten gibt.